Rauchwarnmelder

Eigentümer und Eigentümerinnen, bereits bestehender Gebäude, sind seit Dezember 2014 verpflichtet, Rauchwarnmelder im Gebäude montieren zu lassen.

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland aufgrund von Bränden. Die häufigste Ursache für Wohnungsbrände sind defekte elektrische Geräte, wie z.B. ein Wasserkocher oder eine Mikrowelle.

Nachts, wenn alle schlafen, sind die Brände noch gefährlicher, denn im Schlaf ist der Geruchssinn inaktiv, sodass Brände erst viel zu spät entdeckt werden.

​Das gefährliche an Bränden ist aber der entstehende giftige Rauch. Bei einer Verbrennung entsteht der hochgiftige Stoff Kohlenmonoxid. Die nach einem Wohnungsbrand zu beklagenden Opfer sind weniger an den Folgen der Verbrennung gestorben, sondern sehr häufig einer Rauchgasvergiftung zum Opfer gefallen. Die gefährlichen Rauchgase führen nach der Inhalation, bereits nach weniger Sekunden zur Bewusstlosigkeit. Nach drei bis fünf Minuten verursacht das Einatmen einen Atemstillstand und nach fünf bis acht Minuten sogar einen Herzstillstand.
Zur besonders gefährdeten Gruppe, gehören Kinder und alte Menschen. Kinder verstecken sich oft vor den Flammen, anstatt die Flucht zu ergreifen.

Die Rauchwarnmelderpflicht, in Baden-Württemberg, schreibt die Landesbauordnung vor. Unter § 15, Abs. 7 werden die genauen Anforderungen dokumentiert:
​"Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

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© Copyright Schornsteinfegermeister Oliver Seifert - Kaminfeger, Gebäude-Energieberater, Energieausweis, Kamine 2019